Allgemeine Geschäfts­bedigungen

Transparenz und Vertrauen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit. Unsere AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Auftraggeber und der Automotive GmbH und sorgen für klare, faire Rahmenbedingungen.

Allgemeine Reparatur- und Geschäftsbedingungen

IA Plus Automotive GmbH

Heilbronner Straße 150
70191 Stuttgart
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Jana Jenisch
Amtsgericht Stuttgart, HRB 806246

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der IA Plus Automotive GmbH, insbesondere für die Begutachtung, Dokumentation und Reparatur von Hagel- und sonstigen Fahrzeugschäden sowie für damit verbundene Service-, Koordinations- und Abwicklungsleistungen.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

2. Auftragserteilung

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Werkstattauftrags, durch Annahme eines schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrags oder durch eine Auftragsbestätigung der IA Plus Automotive GmbH zustande.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenereignis, zur Versicherung sowie zu bestehenden Leasing- oder Finanzierungs-verhältnissen.

3. Begutachtung und Schadenkalkulation

Die IA Plus Automotive GmbH kann den Fahrzeugschaden mithilfe manueller, digitaler oder KI-gestützter Verfahren erfassen und dokumentieren.

Vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge oder Schadenkalkulationen können bei der Planung berücksichtigt werden. Sie stellen jedoch keine verbindliche Zusage über Reparaturumfang, Reparaturdauer oder Kosten dar, sofern die IA Plus Automotive GmbH diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Verdeckte oder erst während der Demontage erkennbare Schäden können eine Anpassung des Reparaturumfangs erforderlich machen.

4. Kostenvoranschlag und Zusatzarbeiten

Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Zeigt sich während der Arbeiten, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind oder die voraussichtlichen Kosten wesentlich überschritten werden, wird der Auftraggeber informiert. Zusatzarbeiten werden erst nach Freigabe ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Vermeidung unmittelbarer Schäden oder zur Wiederherstellung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit zwingend erforderlich und der Auftraggeber ist kurzfristig nicht erreichbar.

5. Versicherung, Leasing und Finanzierung

Die IA Plus Automotive GmbH unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Kommunikation und Abwicklung mit Versicherungen, Leasinggebern, Finanzierungsinstituten oder sonstigen Beteiligten.

Der Auftraggeber bevollmächtigt die IA Plus Automotive GmbH nur im Umfang einer gesondert erteilten Vollmacht.

Eine Kostenübernahme, Reparaturfreigabe oder Zahlung durch eine Versicherung, einen Leasinggeber oder einen Finanzierer kann nicht garantiert werden. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger bleibt grundsätzlich der Auftraggeber, sofern keine wirksame anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

6. Reparaturausführung

Die Reparatur erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der vereinbarten Reparaturmethode.

Soweit technisch geeignet und vereinbart, können lackschonende Reparaturverfahren eingesetzt werden. Ist eine solche Reparatur nicht vollständig oder fachgerecht möglich, kann eine konventionelle Instandsetzung erforderlich sein.

Soweit Ersatzteile erforderlich sind, verwendet die IA Plus Automotive GmbH grundsätzlich Original-Ersatzteile des Fahrzeugherstellers. Abweichungen, insbesondere wegen fehlender Verfügbarkeit oder auf Wunsch des Auftraggebers, werden vorab abgestimmt.

7. Fertigstellung und Verzögerungen

Angaben zur Reparaturdauer sind unverbindlich, sofern kein ausdrücklich verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.

Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen, Lackierarbeiten, fehlende Freigaben, zusätzliche Schäden, höhere Gewalt oder sonstige nicht von der IA Plus Automotive GmbH zu vertretende Umstände können die Reparaturdauer verlängern.

Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen informiert.

8. Fahrzeugübergabe und Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber über die Fertigstellung informiert.

Sobald der Auftraggeber über die Fertigstellung des Fahrzeugs informiert wurde, ist das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist abzuholen. Ein bereitgestelltes Ersatzfahrzeug ist gemäß Ziffer 11 zurückzugeben.

Bei der Übergabe erkennbare Beanstandungen sollen möglichst sofort mitgeteilt und dokumentiert werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

9. Preise und Zahlung

Es gelten die im Auftrag, Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Soweit keine Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung.

Die Vergütung wird nach Abnahme der Werkleistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist sie spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug zu zahlen.

Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Während des Verzugs ist die offene Forderung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die IA Plus Automotive GmbH ist außerdem berechtigt, den durch den Zahlungsverzug entstandenen und nachweisbaren Schaden, insbesondere erforderliche Mahn- und Rechtsverfolgungskosten, geltend zu machen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro verlangt werden.

Zahlungen oder Zusagen einer Versicherung entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht, sofern die Versicherung nicht wirksam an seiner Stelle zur Zahlung verpflichtet ist.

Selbstbeteiligungen, Wertverbesserungen, nicht freigegebene Positionen und sonstige nicht von Dritten übernommene Beträge trägt der Auftraggeber.

10. Zurückbehaltungsrecht und Werkunternehmerpfandrecht

Der IA Plus Automotive GmbH stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte zu, soweit deren jeweilige gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

11. Ersatzfahrzeug und Mobilitätsservice

Ein Ersatzfahrzeug wird nur nach Verfügbarkeit und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung bereitgestellt.

Für die Nutzung gelten die bei Fahrzeugübergabe vereinbarten Ersatzwagenbedingungen, insbesondere zu Fahrerberechtigung, Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung, Kraftstoff, Kilometerleistung, Verkehrsverstößen, Schäden und Rückgabe.

Die Kostenübernahme durch eine Versicherung oder einen sonstigen Dritten wird nicht garantiert.

Der Anspruch auf Nutzung des Ersatzfahrzeugs endet mit der Fertigstellung des Kundenfahrzeugs und der Mitteilung über dessen Abholbereitschaft. Das Ersatzfahrzeug ist spätestens am folgenden Werktag während der Geschäftszeiten zurückzugeben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Wird das Ersatzfahrzeug nicht fristgerecht zurückgegeben, kann die IA Plus Automotive GmbH für jeden weiteren Kalendertag pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 Euro verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Schlüssel, Vollmachten, Freigaben und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Er informiert die IA Plus Automotive GmbH insbesondere über:

  • Leasing- oder Finanzierungsverhältnisse,
  • bekannte Vorschäden,
  • technische Veränderungen,
  • bereits erteilte Gutachten oder Reparaturaufträge,
  • besondere Sicherungssysteme oder Zubehörteile.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit er diese zu vertreten hat.

13. Mängelrechte

Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der IA Plus Automotive GmbH ist vor der Beauftragung eines Drittunternehmens grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

14. Haftung

Die IA Plus Automotive GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird nur gehaftet, wenn deren Verwahrung ausdrücklich vereinbart wurde oder die IA Plus Automotive GmbH den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.

15. Altteile

Ausgebaute Teile werden entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht spätestens bei Auftragserteilung ihre Herausgabe verlangt.

Die Herausgabe kann ausgeschlossen sein, wenn die Teile an Hersteller, Lieferanten, Versicherer oder sonstige Dritte zurückzugeben sind.

16. Kündigung des Auftrags

Der Auftraggeber kann den Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften bis zur Fertigstellung kündigen. In diesem Fall kann die IA Plus Automotive GmbH die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangen.

Bereits ausgeführte Arbeiten, bestellte Teile, Fremdleistungen und sonstige angefallene Kosten sind zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17. Online- und außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Der Verbraucher erhält, soweit erforderlich, eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.

18. Datenschutz

Personen-, Fahrzeug- und Schadendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine entsprechende Vollmacht beziehungsweise Einwilligung vorliegt, können Daten an Versicherungen, Gutachter, Leasinggeber, Finanzierer und beteiligte Dienstleister übermittelt werden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Die IA Plus Automotive GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit zulässig – der Sitz der IA Plus Automotive GmbH Gerichtsstand.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen im Werkstattauftrag gehen diesen Bedingungen vor.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.